Arbeitsschutz / Absturzsicherung
VILLACH | Schulung zur „Sach-/Fachkundigen Person“ für Überprüfung von PSA gegen Absturz
Nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) §17/2, §90/2,4 bzw. der PSA-Verordnung muss „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.Diese Schulung dient als Grundlage, um...